Elternbeiträge und Essensgeld

Die Elternbeiträge und das Essensgeld werden im Regenbogen monatlich an zwölf Monaten im Jahr erhoben, da es nur zehn Tage Schließzeiten im Sommer gibt. Andere Kitas in Ettlingen - mit längeren Schließzeiten - erheben ihre etwas höheren Beiträge nur an elf Monaten. Insgesamt sind die Jahrebeiträge an allen Ettlinger Kitas ungefähr gleich hoch.

 

Monatsbeiträge für Kinder über 3 Jahren (Ü3) in der Ganztagesgruppe (GT, 7:30-17:30 Uhr):

Erstkind: 270,00 €, Zweitkind: 135,00€

 

Monatsbeiträge für Kinder über 3 Jahren (Ü3) in der Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ, 7:30-14:00 Uhr):

Erstkind: 154,00 €, Zweitkind: 77,00 €

 

 Monatsbeiträge für Kinder unter 3 Jahren (U3) in der Ganztagesgruppe (GT, 7:30-17:30 Uhr):

Erstkind: 539,00 €, Zweitkind: 404,00 €

 

Monatsbeiträge für Kinder unter 3 Jahren (U3) in der Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ, 7:30-14:00 Uhr):

Erstkind: 308,00 €, Zweitkind: 231,00 €

 

 

Essenskosten für alle Kinder: 84,00 € pro Monat

 

 

Zuschüsse zum Kitabeitrag können eventuell beim Landratsamt Karlsruhe, Wirtschaftliche Jugendhilfe und bei der Stadt Ettlingen, Städtische Sozialförderung beantragt werden.

 

Weitere Informationen über die Kindergärten in Ettlingen und Antworten auf damit verbundene Fragen erhalten Sie im Amt für Bildung, Jugend, Familie und Senioren der Stadt Ettlingen, Schillerstr. 7-9, 76275 Ettlingen, Telefon 07243-101 862 oder über www.ettlingen.de.

 


Wie wird mein Kita-Platz eigentlich finanziert?

Gerade jetzt kommt ab und zu die Frage von Eltern: „Wenn die Kita weitgehend geschlossen und mein Kind zuhause ist und es nur für manche eine Notbetreuung gibt, warum reduziert sich dabei dann nicht der Elternbeitrag?“ Quasi, wenn ich weniger tanke, dann muss ich doch auch weniger bezahlen. Diese Frage wird durch die Art der Finanzierung eines Kita.Platzes beantwortet.

 

Sieben Achtel der Personalkosten machen die Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Ettlingen aus. Beide bringen gewaltige Summen für die Betreuung Ihrer Kinder auf. Das verbleibende Achtel wird durch Ihre Elternbeiträge gedeckt. Der Träger – in diesem Fall die AWO Ortsverein Ettlingen e.V. – ist gemeinnützig und darf keine Gewinne erwirtschaften. Der Vorstand des Trägervereins arbeitet sogar ehrenamtlich. Die Bilanz der Kita prüft die Stadt Ettlingen. Und das jährlich! Die Erziehenden bekommen ein Gehalt, das sich am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) orientiert. Auch die Nebenkosten bleiben während der Notbetreuung natürlich konstant.

 

Nun ein reales, aktuelles Beispiel: Durch den erneuten Shutdown kommen statt zehn U3-Kindern einer Gruppe nur eines in die Notbetreuung. Jetzt ist ein Erzieher den ganzen Tag für nur ein Kind zuständig, er arbeitet aber die gleiche Stundenzahl. Niemand wird ernsthaft vorschlagen, demjenigen dann das Gehalt zu kürzen.

 

Also müssen die gleichen Einnahmen für die Finanzierung der Kita erhalten bleiben, das heißt, die gleichen Zuschüsse von Land und Stadt und die gleichen Elternbeiträge. Das hat mit dem Träger nichts zu tun. Er „verdient“ nichts daran, wenn die Anzahl der betreuten Kinder schwankt.

 

Einzig die weitere Erhöhung der städtischen Zuschüsse könnte die Eltern entlasten. Der Träger selbst kann das nicht und muss deshalb weiterhin auf den Elternbeiträgen bestehen, die auch im Normalbetrieb zu zahlen sind.